AGB
Ticket- und Einlassbedingungen
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich und Veranstalterin
Diese Bedingungen gelten für den Erwerb von Tickets und den Besuch von Veranstaltungen, die unter der Marke ONCE AGAIN durchgeführt werden. Veranstalterin ist Lejla Bozer, handelnd unter ONCE AGAIN, Mesmeroder Str. 1e, 31515 Wunstorf, E-Mail: info@onceagain.party – soweit im Einzelfall kein abweichender Veranstalter ausdrücklich benannt wird.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie sonstigen Käuferinnen und Käufern von Tickets.
2. Vertragsschluss und Bestellvorgang
Die Darstellung der Tickets auf unserer Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum). Mit Absenden der Bestellung geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen oder das Ticket ausgestellt wird, je nachdem, was zuerst eintritt.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Eingaben zu überprüfen und zu korrigieren. Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss nicht gesondert gespeichert und ist über Ihr Benutzerkonto oder auf Anfrage abrufbar.
3. Ausschluss des Widerrufsrechts
Für Verträge über die Teilnahme an termingebundenen Freizeitveranstaltungen besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, da die Dienstleistung zu einem bestimmten Termin erbracht wird und die spezifische Planung und Kapazitätsbindung ein schützenswertes Interesse des Veranstalters begründen.
Bereits erworbene Tickets sind daher grundsätzlich von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen, soweit in diesen Bedingungen oder gesetzlich ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
4. Mindestalter und Ausweispflicht
Der Zutritt zu unseren Veranstaltungen ist ausschließlich Personen ab 25 Jahren gestattet. Dieses Mindestalter wird im Bestellprozess vor Kaufabschluss ausdrücklich kommuniziert. Am Einlass ist auf Verlangen ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Wird der Zutritt verweigert, weil die einlassbegehrende Person das Mindestalter nicht erreicht oder keinen gültigen Ausweis vorlegt, besteht kein Anspruch auf Einlass oder Erstattung. Dies gilt auch dann, wenn das Ticket durch eine dritte Person erworben wurde. Wir empfehlen daher, das Alter der tatsächlich einlassbegehrenden Person vor Kaufabschluss zu prüfen.
5. Übertragbarkeit von Tickets
Soweit für die jeweilige Veranstaltung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind Tickets nicht personalisiert und können privat weitergegeben werden. Voraussetzung ist, dass die tatsächlich einlassbegehrende Person sämtliche Einlassvoraussetzungen – insbesondere das Mindestalter – erfüllt und dass die Weitergabe nicht kommerziell erfolgt (vgl. § 6).
6. Weitergabe und Weiterverkauf
Eine gewerbliche, kommerzielle oder spekulative Weiterveräußerung von Tickets ist unzulässig. Eine private Weitergabe ist nur dann zulässig, wenn kein höherer als der ursprünglich gezahlte Ticketpreis verlangt wird. Wir behalten uns vor, Tickets, die unter Verstoß gegen diese Regelung weitergegeben wurden, für ungültig zu erklären, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung entsteht.
7. Einlass und Hausrecht
Neben diesen Bedingungen gelten die Vorgaben der jeweiligen Veranstaltung sowie das Hausrecht der genutzten Location. Der Einlass kann insbesondere verweigert werden bei:
- erheblicher Beeinträchtigung durch Alkohol oder andere berauschende Mittel,
- aggressivem, beleidigendem oder sicherheitsgefährdendem Verhalten,
- Mitführen unzulässiger oder gefährlicher Gegenstände,
- Nichterfüllung der Einlassvoraussetzungen (insbesondere Mindestalter, Ausweis),
- sonstigen schwerwiegenden Störungen des Veranstaltungsbetriebs oder der Sicherheit anderer Gäste.
In den vorgenannten Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, da die Einlassverweigerung im Verantwortungsbereich der einlassbegehrenden Person liegt.
8. Absage, Verlegung und Änderungen
Absage: Wird eine Veranstaltung endgültig abgesagt, erstatten wir den für das Ticket gezahlten Betrag. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Absage auf dem ursprünglichen Zahlungsweg. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 12 dieser Bedingungen.
Verlegung: Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt, behalten bereits erworbene Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit für den Ersatztermin. Wir werden Sie über eine Verlegung unverzüglich informieren. Ist die Verlegung für Sie unzumutbar – insbesondere bei einer Verschiebung um mehr als acht Wochen oder bei erheblicher Änderung des Veranstaltungsorts – haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Erstattung des Ticketpreises zu verlangen. Das Rücktrittsrecht ist innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Verlegung schriftlich oder per E-Mail an info@onceagain.party geltend zu machen.
Programmänderungen: Änderungen des Veranstaltungsablaufs, der Beginnzeit, des Programms oder der Line-up-Besetzung bleiben vorbehalten, sofern die Gesamtcharakteristik der Veranstaltung – insbesondere Genre, Dauer und Veranstaltungsformat – im Wesentlichen gewahrt bleibt. Kurzfristige Künstler- oder Line-up-Änderungen begründen keinen Anspruch auf Erstattung, solange das Veranstaltungsformat nicht grundlegend verändert wird.
9. Gemeinschaftsveranstaltungen und Partner
Einzelne Veranstaltungen können gemeinsam mit Locations, Mitveranstaltern sowie Ticketing-, Zahlungs- oder technischen Dienstleistern durchgeführt werden. Soweit für Bestellung, Zahlungsabwicklung, Ticketausstellung, Einlass, Kommunikation oder Erstattung erforderlich, werden die hierfür notwendigen Daten an die beteiligten Partner weitergegeben. Es gelten ergänzend die Datenschutzhinweise der eingesetzten Dienste. Näheres zur Datenverarbeitung entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
10. Foto- und Videoaufnahmen
Während unserer Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations-, Berichterstattungs- und Marketingzwecken erstellt werden. Für Aufnahmen, auf denen einzelne Personen erkennbar abgebildet werden sollen und die zu Marketingzwecken verwendet werden, holen wir eine Einwilligung der betreffenden Personen ein. Allgemeine atmosphärische Aufnahmen, bei denen Personen lediglich als Teil des Gesamtbilds erscheinen, erfolgen auf Grundlage unseres berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Wenn Sie nicht abgelichtet werden möchten oder einer konkreten Aufnahme widersprechen, wenden Sie sich jederzeit an das Personal vor Ort oder im Nachgang an info@onceagain.party. Bereits veröffentlichte Aufnahmen werden auf berechtigten Widerspruch hin unverzüglich entfernt. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11. Garderobe und persönliche Gegenstände
Sofern eine Garderobe angeboten wird, gelten die Bedingungen der jeweiligen Location oder Garderobenstelle. Für Wertgegenstände, Bargeld, Ausweise, Smartphones und sonstige besonders wertvolle Gegenstände, die in abgegebenen Kleidungsstücken oder Taschen belassen werden, übernehmen wir keine Haftung, soweit kein schuldhaftes Verhalten unsererseits vorliegt. Die Aufbewahrung solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Verantwortung.
12. Haftung und Verantwortungsbereiche
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Verantwortungsbereich des Veranstalters beschränkt sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, auf die Organisation, Bewerbung, künstlerische Programmgestaltung, musikalische Durchführung sowie die ticketbezogene Abwicklung der Veranstaltung. Soweit der Veranstalter eigenes Personal, eigene Dienstleister oder von ihm beauftragte Personen einsetzt, haftet der Veranstalter nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Pflichtverletzungen, die diesen Personen seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind.
Der Betrieb der jeweiligen Veranstaltungsstätte liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Locationbetreibers. Dazu gehören insbesondere der sichere Zustand der Räumlichkeiten, die bauliche und technische Infrastruktur, das Hausrecht, Einlass- und Sicherheitspersonal, Garderobe, Ausschank, behördliche Betreiberpflichten, Brandschutz, Fluchtwege, Kapazitätskontrolle sowie der operative Ablauf innerhalb der Location, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich durch den Veranstalter übernommen werden.
Für Schäden, Verletzungen, Verluste oder sonstige Vorfälle, die ihren Ursprung im Verantwortungsbereich des Locationbetreibers, dessen Personal, der baulichen oder technischen Infrastruktur der Location oder im Verhalten anderer Gäste haben, haftet der Veranstalter nicht, soweit dem Veranstalter keine eigene Pflichtverletzung zuzurechnen ist.
Eine Haftung des Veranstalters für von Dritten erbrachte Leistungen besteht nur, soweit dem Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften eine eigene Pflichtverletzung, insbesondere ein Auswahl-, Überwachungs- oder Organisationsverschulden, zuzurechnen ist.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
13. Verhalten auf der Veranstaltung
Den Anweisungen des Veranstaltungs- und Sicherheitspersonals sowie des Locationpersonals ist Folge zu leisten. Bei erheblichen Verstößen gegen Hausordnung, Sicherheitsregeln oder die berechtigten Interessen anderer Gäste kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung, soweit der Ausschlussgrund im Verantwortungsbereich der ausgeschlossenen Person liegt.
14. Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.